Information Patientenbeförderung-Grundsätzlich gilt:
Liebe Patientin! Lieber Patient!
Wenden Sie sich direkt an ihren Hausarzt, behandelnden Arzt/ an die von Ihnen gewählte Gesundheitseinrichtungen/zugehörige Krankenkasse um Informationen über den Transportschein und den Kostenersatz für eine Taxifahrt zu erhalten, damit sie ihre Ansprüche wie Fahrtkostenersatz korrekt geltend machen können.
Vorraussetzung für den Fahrtkostenersatz:
- Medizinische Notwendigkeit= d.h. der Patient ist aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ein öffentliches Verkehrsmittel oder andere Transportmittel zu nutzen.
- Verordnung durch den Arzt (Hausarzt/ behandelnde Arzt): stellt bei medizinischen Gründen u.a. wie Gehunfähigkeit, eingeschränkte Mobilität, …
bei Strahlentherapie/Chemotherapie,…) einen sogenannten Fahrtenschein/Transportschein aus.
Wichtig ist er muss mit TR,…unbedingt gekennzeichnet sein vom Arzt (Hausarzt!)- sonst ist der Schein für uns Taxiunternehmen wertlos und wir müssen dem Patient die Fahrt in Rechnung stellen!
- Wohnort/Zielort muss in Oberösterreich sein- Ausnahme z.B. Reha-Fahrt wird von der PVA genehmigt- muss ein Fahrtenschein genehmigt vorliegen!
- Name /Adresse /Krankenkassenzugehörigkeit/Sozialversicherungs-nummer/ medizinische Begründung/Name/Unterschrift und Stempel des ausstellenden Arztes dürfen auf diesem Transportschein nicht fehlen. (Der Hausarzt händigt dem Patienten den dafür entsprechenden Schein aus).
Liebe Patientin! Lieber Patient!
Es freut uns sehr, dass Sie unser Unternehmen für ein „Krankentaxi“(= die Patientenbeförderung) gewählt haben.
Nun einige Informationen an Sie zu unserem Ablauf der Patientenbeförderung/unserem „Krankentaxi“:
Für uns als Taxiunternehmen ist der vom Arzt vollständig ausgefüllte Transportschein der Kostenersatz für unsere Leistung (= ihre Taxifahrt)
Dazu ist folgende Information zum Transportschein von hoher Wichtigkeit:
Die medizinische Begründung darf auf diesem Transportschein/Fahrtenschein nicht fehlen!
Diese muss vom Arzt unbedingt angeführt werden (TR, eingeschränkte Gehfähigkeit,….)
Dieser Schein muss vom Patienten/ von Ihnen in der jeweiligen Ambulanz/ im Krankenhaus/ vom Physiotherapeut/….gestempelt immer zur jeweiligen Fahrt und dem Fahrer verlässlich ausgehändigt werden.
Spätestens ist der Schein am Monatsende im Falle, dass mehrere Fahrten zum selben Facharzt, zur Physio, zum selben Krankenhaus im gleichen Monat stattgefunden haben, diesen dem jeweiligen Fahrer /uns als Unternehmen abgegeben werden.
Für einen Termin im Folgemonat muss wieder ein neuer Fahrtenschein vom Arzt angefordert werden.
Weitere Termine/ Behandlungen /Fahrten bitte unbedingt dem Taxiunternehmen zeitgerecht telefonisch bekanntgeben, damit die Termine eingetragen / die Fahrer dafür eingeteilt und die Fahrten von uns problemlos organisiert werden können.
Wichtige Info: Es gilt immer ein vom Arzt entsprechend ausgestellter Fahrtenschein für immer ein und dasselbe Ziel!